Weiteres zu Zeugnissen

Dokument als Download (PDF): Weiteres zu Zeugnissen

 

 

Wie oft kann man im Laufe der Gymnasialzeit nicht versetzt werden?

Wenn jemand ein Schuljahr wiederholt, dann muss er im zweiten Anlauf das Klassenziel erreichen, sonst droht das Ausscheiden aus dem Gymnasium. Gleiches gilt, wenn zwei aufeinanderfolgende Klassen nicht bestanden werden.

Außerdem ist eine Wiederholung einer Klasse nur zweimal im Laufe der Gymnasialzeit möglich. Bei einer dritten Nichtversetzung muss das Gymnasium verlassen werden.


Verhaltens- und Mitarbeitsnote

Noten für Verhalten und Mitarbeit beschreiben die Beobachtungen bezogen auf das ganze Schuljahr. Sie werden durch die Klassenkonferenz beraten und beschlossen.
Die allgemeine Beurteilung beinhaltet Aussagen zur Arbeitshaltung (z.B. Fleiß, Sorgfalt), zur Selbständigkeit (z.B. Eigeninitiative, Verantwortungsbewusstsein) und zur Zusammenarbeit (z.B. Hilfsbereitschaft, Fairness) in der Klassen- und Schulgemeinschaft.

Die Noten haben die folgende Bedeutung:

„Sehr gut“ (1): wenn das Verhalten bzw. die Mitarbeit besondere Anerkennung verdient.

 „Gut“ (2): wenn das Verhalten bzw. die Mitarbeit des Schülers den an ihn zu stellenden Erwartungen entspricht.

 „Befriedigend“ (3): wenn das Verhalten bzw. die Mitarbeit den an ihn zu stellenden Erwartungen im Ganzen ohne wesentliche Einschränkung entspricht.

Unbefriedigend“ (4): wenn das Verhalten bzw. die Mitarbeit des Schülers den an ihn zu stellenden Erwartungen nicht entspricht.“

Die Noten für Verhalten und Mitarbeit können bei Bedarf durch Bemerkungen zum Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten des Schülers ergänzt werden. Weiterhin können, abgesehen von Abgangs-, Abschluss- und Prüfungszeugnissen, Aussagen zu häufigen Fehlzeiten bzw. unentschuldigten Fehlzeiten gemacht werden.

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmen Sie dem zu.

Datenschutzerklärung