Schulinfo Nr. 14

Schulbetrieb ab dem 04. April 2022

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, liebes Kollegium,

pünktlich vor dem Wochenende, und keinesfalls als Aprilscherz zu verstehen, hat das Kultusministerium die Schulen über die Änderungen im Schulbetrieb ab dem 04. April 2022 informiert, da mit Ablauf des 02. Aprils 2022 sowohl die Corona-Verordnung der Landesregierung als auch die Corona-Verordnung Schule angepasst werden.

Aufgrund der nach wie vor angespannten Infektionslage, aktuell steigt die Inzidenz im Kreis Biberach wieder an, ist es dennoch wichtig, weiterhin umsichtig vorzugehen. Das Progymnasium Bad Buchau kann eine kontinuierliche Beschulung der Schülerinnen und Schüler in Präsenz nur gewährleisten, wenn sich der Ausfall von Schülerinnen und Schülern und dem Kollegium durch Infektion in engen Grenzen hält. Daher ist es mir persönlich ein großes Anliegen, dass alle am Schulleben beteiligten Gruppen nach wie vor verantwortungsvoll in dieser Situation handeln. Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass sowohl die Familien unserer Schülerinnen und Schüler, aber auch die Familien der Kolleginnen und Kollegen Kontakt zu Personen haben oder sich um Personen kümmern, für die eine Infektion mit dem Corona-Virus nach wie vor ein erhöhtes Risiko für die Gesundheit darstellt. Ganz zu schweigen von Schülerinnen und Schüler und Kollegen, für die eine Infektion selbst ein Risiko darstellt. Dies sollten wir bei all unseren Überlegungen und Handlungen immer auch mitbedenken.

Folgende Änderungen für den Schulbetrieb gelten ab dem 04. April 2022:

  • Maskenpflicht entfälltAuf dem gesamten Schulgelände, auch in allen Räumlichkeiten der Schule und bei Schulveranstaltungen gibt es keine Maskenpflicht mehr. An dieser Stelle muss aber darauf hingewiesen werden, dass die Maske neben dem Impfen den nachweißlich wirksamsten Schutz gegen eine Infektion bietet. Selbstverständlich kann die Maske auch weiterhin freiwillig genutzt werden, was aufgrund der aktuell steigenden Inzidenz im Kreis Biberach zu empfehlen ist.
  • Testpflicht gilt bis zu den Osterferien unverändert fortSchülerinnen und Schüler sind weiterhin zweimal pro Woche zu testen. Weiterhin von der Testpflicht ausgenommen sind quarantänebefreite Personen, denen aber, wie gehabt, zwei freiwillige Tests pro Woche angeboten werden. Anbei noch einmal die Übersicht, unter welchen Bedingungen Personen als quarantänebefreit gelten.

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  • Hygienevorgaben, Lüften und AbstandDie bisherigen Hygieneregeln und die Vorgaben zum regelmäßigen Lüften werden am Progymnasium Bad Buchau weiterhin konsequenzt beachtet. Die Klassen treffen sich morgens vor dem Unterricht in ihren Sektoren auf dem Schulhof und verbringen auch die Pausen dort.Die bisherigen besonderen Hygienevorgaben für den Unterricht in Gesang und an Blasinstrumenten sind nicht mehr verpflichtend, können aber sinnvollerweise auf die jeweilige Raum- und Unterrichtssituation angewendet werden.
  • Umgang mit Coronainfektionen in der Klasse oder LerngruppeBei einem Infektionsfall in einer Klasse gelten keine Kontaktbeschränkungen im Sport- und Musikunterricht. Die Schülerinnen und Schüler der Klasse müssen auch nicht 5 Tage in ihrer Kohorte verbleiben, d.h. die Teilnahme an der Hausaufgabenbetreuung, Förderunterricht und klassen- bzw. stufenübergreifendem Unterricht. wie ev. Religion. ist nicht mehr eingeschränkt.
  • Zutritts – und TeilnahmeverboteDas Zutritts- und Teilnahmeverbot ist künftig auf Personen begrenzt, die der Testpflicht nicht nachkommen. Selbstverständlich haben auch absonderungspflichtige Personen weiterhin keinen Zutritt zur Schule. Dies ergibt sich bereits daraus, dass sie den Absonderungsort in der Regel nicht verlassen dürfen.
  • VeranstaltungenDie Corona-Verordnung sieht ab dem 03. April 2022 bei Veranstaltungen keine Einschränkungen mehr vor. Dementsprechend ist bei Schulveranstaltungen nur noch zu beachten, dass in der Schule bzw. auf dem Schulgelände ein Zutrittsverbot für nicht quarantänebefreite Personen gilt (siehe Tabelle oben), die keinen negativen Testnachweis vorlegen. Dies gilt z.B. für Elternabende. Bitte denken Sie daher daran, die entsprechenden Nachweise vorzulegen.Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund,
    SD Dr. Matthias Hoffmann

    Dokument als PDF-Download: 14. Schulinformation Schuljahr 21_22

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