Schulbetrieb nach den Weihnachtsferien (11.01.-31.01.2021)

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, liebes Kollegium,

gestern wurden die Schulleitungen über die Vorgaben zum Schulbetrieb nach den Weihnachtsferien durch das Kultusministerium informiert.

Für alle weiterführenden Schulen wurde beschlossen, dass diese bis zum 31.01. 2021 geschlossen bleiben und der der Unterricht als „Fernunterricht“ abzuhalten ist. Für den Fernunterricht gelten die mit Anschreiben vom 14.09. 2020 durch das Kulstusministerium ausgegebenen Grundsätze zum Fernlernen. Am Ende des Anschreibens finden sie die vom Kultusministerium ausgegebenen Qualitätsmerkmale, ergänzt durch spezifische Hinweise die für unsere Schule gelten. Ich möchte Sie bitten, sich die Vorgaben gemeinsam mit Ihren Kindern sorgfältig durchzulesen.

Für die Klassenstufe 5-7 wird eine Notbetreuung eingerichtet. Eine ensprechende Abfrage wurde an die Eltern dieser Klassenstufen gesendet. An dieser Stelle muss darauf hingewiesen werden, dass die Notbetreuung ausschließlich dann in Anspruch genommen werden soll, wenn dies zwingend erforderlich ist, d.h. eine Betreuung auf keine andere Weise sichergestellt werden kann. Für die Notbetreuung gilt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot, wenn die Schülerinnen und Schüler

  • in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 10 Tage vergangen sind, oder
  • sich innerhalb der vorausgegangenen 10 Tage in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut im Zeitpunkt des Aufenhalts als Risikogebiet ausgewiesen war; dies gilt auch, wenn das Gebiet innerhalb von 10 Tagen nach der Rückkehr neu als Riskiogebiet eingestuft wird,
  • oder typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Fieber, Trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns, aufweisen.

Die Durchführung der Notbetreuung während der Unterrichtszeiten wird von Lehrkräften abgedeckt. Eine entsprechende Planung kann aber erst nach Eingang der Rückmeldungen der Eltern der Klassenstufen 5-7 erfolgen. Inwieweit die Beaufsichtigung der Notbetreuung durch Lehrkräfte Einfluss auf die Durchführung des geplanten Fernunterichts nach Stundenplan hat, kann dann erst ermittelt werden.

Busplan. Gestern Nachmittag hat das Busunternehmen Diesch mitgeteilt, dass der Verbund der Beförderungsbetriebe Baden Württemberg gestern mitgeteilt hat, dass die Busse in der kommenden Woche (11.01.-15.01.) nach dem Ferienplan fahren. Dies hat Konsequenzen für die Notbetreuung. Familien, welche die Notbetreuung in Anspruch nehmen, teilen der Schule bitte mit, wann ihre Kinder an der Schule ankommen und auch wieder abfahren werden.

Geplante Klassenarbeiten. Aufgrund der aktuellen Infektionslage und dem dringenden Wunsch des Ministeriums, Kontakte möglichst zu vermeiden, kann der Klassenarbeitsplan in der angedachten Form nicht umgesetzt werden. Andererseite benötigen wir in einigen Fällen schriftliche Noten, um eine aussagekräftige Halbjahresinformation erstellen zu können.

Daher werden wir wie folgt verfahren:

1. Klassenarbeitsplan 11.01. – 15.01. 2021: Am Freitag, den 15.01. 2021 wird es einen zentralen Nachschreibetermin für einzelne Schülerinnen und Schüler in den ersten beiden Schulstunden geben.

 5b Englisch
 7a Physik
 8a Physik
 9a Physik

Achtung! Bitte unbedingt den geänderten Busfahrplan „Ferienregelung“ für diese Woche beachten.

Alle anderen in dieser Woche geplanten Klassenarbeiten werden verschoben, wenn not wendig auf das zweite Halbjahr. Die neuen Termine werden von den Fachlehrern bekannt gegeben.

2. Klassenarbeitsplan 18.01. – 22.01. 2021: Am Donnerstag, den 21.01. 2021 wird es einen zentralen Nachschreibetermin für einzelne Schülerinnen und Schüler in den ersten beiden Schulstunden geben.

 8a Deutsch
 9a Französisch
 10b Biologie

3. Klassenarbeitsplan 18.01.-22.01. 2021: Folgende Klassen kommen geschlossen zur Klassenarbeit in der ersten und zweiten Stunde in die Schule.

 8a NWT (Montag, 18.01. 2021, Gruppe Nachbar und Hoffmann)
 10b NWT (Dienstag, 19.01.2021, Gruppe Hagel)
 10a Biologie (Donnerstag, 21.01. 2021)
 9a NWT (Freitag, 22.01. 2021, Gruppe Mayer und Hoffmann)

Alle anderen in dieser Woche geplanten Klassenarbeiten werden verschoben, wenn not wendig auf das zweite Halbjahr. Die neuen Termine werden von den Fachlehrern bekannt gegeben.

Schülerinnen und Schüler, die an der Schule eine Klassenarbeit schreiben, können, bis sie zuhause eingetroffen sind, nicht am Fernunterricht teilnehmen. Sie werden gebeten, sich bei den betroffe- nen Fachlehrern deswegen zu entschuldigen. Der ggf. versäumte Stoff muss dann nachgearbeitet werden.

Für die Wochen vom 25.01.-29.01. und 01.02.-05.02. müssen die Pläne noch überarbeitet werden. Sobald die Planung abgeschlossen ist, werden wir die Schülerinnen und Schüler darüber informieren.

Hygiene: Für Schülerinnen und Schüler, die für Klassenarbeiten an die Schule kommen, gelten die bekannten Hygieneregeln. Insbesondere müssen die Schülerinnen und Schüler zu allen Personen einen Abstand von 2 Metern einhalten.

Der für Mittwoch, den 10.02. 2021 angesetzte Elternsprechtag wird mit Sicherheit nicht in der sonst üblichen Form stattfinden können. Im Moment stellen wir entsprechende Überlegungen an, diesen digital durchzuführen. Auch hierzu werde ich Sie frühzeitig informieren.

Das neue Jahr beginnt, wie das alte Jahr geendet hat – spannend. Wir wissen, dass die Schulschließung für alle Beteiligten eine anstrengende Situation darstellt. Wir wissen aber auch aus dem Lockdown im März, dass wir als Schulgemeinde diese Herausforderung gemeinsam gut bewältigen können. Ich wünsche uns allen die notwendige Ruhe und Gelassenheit die notwendig ist, um das Bestmögliche aus der schwierigen Situation zu machen. Für Fragen stehen Ihnen die Schulleitung, das Kollegium und unsere Schulsozialarbeiterin, Frau Rist, zur Verfügung.

Noch ein wichigter Hinweis zu Schluss. In den kommenden zwei Wochen ist das Sekretariat telefonisch nur eingeschränkt erreichbar. Bitte verwenden Sie daher zur Kontaktaufnahme folgend Emailadressen: info@pgbadbuchau.de oder mhoffmann@pgbadbuchau.de .

Herzliche Grüße,

SD Dr. Matthias Hoffmann

 

Dokument als Download: 08 Elternbrief SJ 20_21

Grundsätze für den Fernunterricht im Schuljahr 2020/2021 (Verordnung vom 14.9.2020 und Anschreiben des Kultusministeriums vom 06.01. 2021), ergänzt durch Konkretisierungen durch die Schulleitung des Progymnasiums Bad Buchau

1. Zielsetzung

Mit den nachstehenden Vorgaben werden verlässliche und verbindliche Qualitätsstandards für den Fernunterricht definiert. Sie dienen als Eckpunkte für die Organisation und Durchführung des Fernunterrichts.

Die konkrete Umsetzung muss dabei genau beobachtet werden, um evtl. notwendige Nachjustierungen vornehmen zu können. Letztlich geht es darum, ein stimmiges und effektives Unterrichtskonzept umzuset- zen, das die Schülerinnen und Schüler in angemessenem Maße fordert und fördert. Unterforderungen und Überforderungen müssen vermieden werden.

Fernunterricht stellt lediglich eine Notlösung dar. Dieser ermöglicht die Aufrechterhaltung von Unterricht unter Pandemiebedingungen, kann aber den Präsenzunterricht nicht vollumfänglich ersetzen.

2. Digitale Plattform und Endgeräte

  • Die digitale Plattform TEAMS (Chat, Videochat, Material- und Aufgabenbearbeitung, Aufgabenrück- lauf) ist für alle Schülerinnen und Schüler und das Kollegium angelegt und wird verbindlich von al- len Beteiligten genutzt. Zusätzlich wurde allen Schülerinnen und Schülern und dem Kollegium die kostenlose Nutzung von Office 365 eingeräumt. Auf Antrag können Laptops bzw. Ipads als Leihgerä- te an Schülerinnen und Schüler und das Kollegium ausgegeben werden. Ein entsprechender Leih- vertrag muss hierfür von den Erziehungsberechtigten unterzeichnet werden.
  • Die Kommunikationskanäle innerhalb von TEAMS dienen ausschließlich dem Austausch zwischen Kollegium und Schülern. Der Austausch zwischen Elternhaus und Lehrerinnen und Lehrer findet per Email über die Dienstemailadresse, nach Rücksprache auch telefonisch statt. Sollen personenbezo- gene Informationen per E-Mail kommuniziert werden muss das Einverständnis der Erziehungsbe- rechtigten, mit Hinweis auf die Risiken einer Übermittlung über das Internet, eingeholt werden. Dies gilt für den Fall, dass Erziehungsberechtigte sich an Kolleginnen und Kollegen wenden, aber auch im umgekehrten Fall.Beispiel E-Mail:
    Sehr geehrte(r) Frau/Herr____________
    gern würde ich per Email mit Ihnen über Ihre(n) Tochter/Sohn sprechen.Aus datenschutzrechtlichen Gründen (§ 16ff. LDSG) darf ich dies allerdings nur, wenn Sie Ihr Einverständnis zur Kommunikation per Email geben. Die Übermittlung personenbezogener Daten über das Internet ist stets mit ei- nem Sicherheitsrisiko verbunden und bedarf daher Ihrer ausdrücklichen Zustimmung.

    Alternativ kann ich Ihnen ein Telefongespräch in meiner Sprechstunde (______________) anbieten.

    Mit freundlichen Grüßen

  • Findet der Unterricht per Videokonferenz statt müssen sich Schülerinnen und Schüler, aber auch Kolleginnen und Kollegen, zurückziehen können. Der Unterricht ist, wie der Präsenzunterricht auch, nicht öffentlich. Schülerinnen und Schüler haben das Recht sich im Unterricht zu äußern, ohne dass dies in Anwesenheit von Personen geschieht, die nicht zur Klasse gehören. Auch ein Mitschnitt der Videokonferenz ist nicht erlaubt. Wir empfehlen auch dringend, den Hintergrund in TEAMS zu ver- ändern oder den Weichzeichner einzustellen.

3. Vorgaben für den Fernunterricht

Die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler am Fernunterricht unterliegt der Schulpflicht. Eine Nichtteilnahme am Fernunterricht wird deshalb wie eine Nichtteilnahme am Präsenzunterricht behandelt.

  • Es erfolgt täglich eine Anwesenheitskontrolle durch die betreffenden Fachlehrer. Diese kann durch ein Video, durch einen Chat oder ein aktives Anmelden über einen Daumen (Teams) oder eine Um- frage (Forms) oder Ähnlichem geschehen. Die gemeinsame Plattform hierfür ist TEAMS.
  • Eine Entschuldigungspflicht besteht weiterhin. Eltern, die Ihre Kinder aufgrund von Erkrankung ent- schuldigen müssen, melden dies, wie gewohnt, telefonisch oder per Email dem Sekretariat. Die schriftliche Entschuldigung muss der Schule dann zugesandt werden. Die Krankmeldungen werden dem Kollegium dann per Threema weitergeleitet.
  • Einmal in der Woche soll eine gemeinsame Videokonferenz mit dem Klassenlehrer stattfinden, bei der auch auf organisatorische und schulische Angelegenheiten eingegangen wird.
  • Den Schülerinnen und Schülern steht zuhause eine digitale Anbindung zur Verfügung. Sollte dies nicht möglich sein, wird ihnen in der Schule ein digitaler Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt.Der Fernunterricht bildet den Präsenzunterricht möglichst nach Stundenplan ab. Alle Fächer der Stundentafel werden, soweit möglich, durch den Fernunterricht abgedeckt.
  • Schülerinnen und Schüler informieren sich täglich mit Hilfe des Vertretungsplan über aktuelle Än- derungen im Stundenplan (z.B. Unterrichtsausfall Lehrkraft wegen Fortbildung oder Krankheit)
  • Der Fernunterricht wird nach dem jeweiligen Stundenplan der Klasse unterrichtet. Die Kollegen stellen die Aufgaben zur jeweiligen Fachstunde in TEAMS bereit oder halten Live-Unterricht.
  • Hausaufgaben sollen in einem angemessenen Umfang aufgegeben werden.
  • Der Unterricht erfolgt entweder in Echtzeit zur festgelegten Stunde im Stundenplan oder über strukturierte Aufgaben, die auch als Wochenaufgaben ausgegeben werden können. Schüler bear-beiten diese in den im Stundenplan vorgesehenen Unterrichtsstunden.
  • Fortbildungen und Dienstbesprechungen: Der größte Teil der Fortbildungen und Dienstbespre-chungen findet außerhalb der Unterrichtszeit statt. Grundsätzlich ist es nicht möglich, dass Kolle- ginnen und Kollegen gleichzeitig Unterricht abhalten und an einer Fortbildung oder Dienstbespre- chung teilnehmen. Sollten Kolleginnen und Kollegen ihren Klassen trotzdem Material zur Bearbeitung zur Verfügung stellen, ist das ein Entgegenkommen der Kollegen gegenüber den Schülern.
  • Fragen zum Unterricht werden in der Regel während der Unterrichtszeit gestellt und beantwortet. Auf Fragen, die außerhalb der Unterrichtsstunden gestellt werden, erfolgt zeitnah eine Rückmeldung.
  • Samstag und Sonntag sind grundsätzlich unterrichtsfrei, dies gilt sowohl für Schülerinnen und Schüler, als auch für Lehrkräfte.Die Lehrkraft kommuniziert regelmäßig mit den Schülerinnen und Schülern.

Dies soll wöchentlich mit Hilfe der Chatfunktion, einer Videokonferenz oder durch ein Feedback zu den Aufgaben erfolgen.

Es erfolgt eine regelmäßige Aufgabenerteilung und Rückmeldungen zu den Schülerarbeiten durch die Lehr- kräfte.

Als Medium kommt dafür TEAMS zum Einsatz, ggf. ergänzt durch weitere Applikationen. Die Rück- meldung zu den Schülerarbeiten kann individuell, aber auch durch Musterlösungen erfolgen. Es ist nicht vorgesehen, dass alle Schüleraufgaben kommentiert und korrigiert werden. Wie im Präsen- zunterricht werden einzelne Schüleraufgaben kommentiert. Es muss gewährleistet sein, dass die Schülerinnen und Schüler adäquate Lösungen zu den gestellten Aufgaben erhalten.

4. Leistungsfeststellung

Grundsätzlich können alle Leistungen, die im (Fern-) Unterricht erbracht wurden, in die Leistungsfeststellung einbezogen werden.

Dies muss den Schülerinnen und Schülern deutlich mitgeteilt werden. Generell müssen alle Schüle- rinnen und Schüler ihre Aufgaben einreichen. Die Lehrkraft kontrolliert die eingereichten Arbeiten, wie im Präsenzunterricht auch, stichprobenartig. (siehe Rückmeldung oben).

Unterrichtsinhalte des Fernunterrichts, die erarbeitet, geübt oder vertieft wurden, können Gegenstand einer Leistungsfeststellung sein.

Mündliche Leistungsfeststellungen sind auch im Fernunterricht möglich.

Schriftliche Leistungsfeststellungen sind aus Gründen der Chancengleichheit grundsätzlich im Präsenzunterricht zu erbringen.

Geplante Klassenarbeiten (siehe Klassenarbeitsplan) werden an der Schule geschrieben. Die Schüle- rinnen und Schüler kommen dafür am festgelegten Tag zur ersten Stunde. Nach der Klassenarbeit können die Schülerinnen und Schüler direkt nach Hause gehen. Schülerinnen und Schüler, die auf den nächsten Bus warten, bleiben so lange an der Schule und arbeiten an ihren Aufgaben.

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