Notfallbetreuung in den Osterferien für Klasse 5 und 6

Sehr geehrte Eltern,

das Kultusministerium sieht auch für die Osterferien vor, dass Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 5 und 6 in besonderen Fällen eine Notfallbetreuung an der Schule erhalten.

Die Notbetreuung richtet sich an Kinder, sofern beide Erziehungsberechtigte (bzw. der oder die Alleinerziehende) im Bereich der sogenannten kritischen Infrastruktur tätig sind.

Bitte teilen Sie uns mit, ob der Bedarf für eine Notfallbetreuung unter den genannten Voraussetzungen besteht und Sie diese in Anspruch nehmen wollen. Da wir für die Planung mindestens einen Tag Vorlauf haben sollten, möchte ich Sie bitten sich frühzeitig an mich zu wenden.

Hierfür senden Sie mir umgehend unter folgender Adresse mhoffmann@pgbadbuchau.de eine Nachricht, aus der hervorgeht, dass beide Erziehungsberechtigten, bzw. als Alleinerziehende in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind.

Mit freundlichen Grüßen

SD Dr. Matthias Hoffmann
Schulleiter

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