9. Elternbrief – Lern- und Förderprogramm „Lernbrücken“ in den Sommerferien

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

aus den Schreiben des Kultusministeriums vom 02. Juli 2020 können Sie entnehmen, dass für alle Schülerinnen
und Schüler der Klassenstufen 5-10 in den letzten beiden Wochen der Sommerferien, also vom
31.08.-11.09.20, jeweils drei Zeitstunden Sonderunterricht in der Schule angeboten werden können, sofern
es genügend Lehrkräfte und natürlich auch Schülerinnen und Schüler gibt, die sich verpflichten, diese
10 Unterrichtstage regelmäßig an diesem Sonderunterricht teilzunehmen.

Der Förderunterricht würde dann so aussehen, dass jeweils Mo-Fr für 3 Zeitstunden am Vormittag, die
genaue Uhrzeit kann aus organisatorischen Gründen noch nicht festgelegt werden, in ausgewiesenen Klassenräumen,
unter den bekannten Hygienebedingungen, eine Stunde Deutsch, eine Stunde Mathematik
und eine Stunde individuelle Vertiefung stattfänden. Dabei geht es vor allem um das Aufarbeiten der
Schlüsselkompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen. Dafür werden vom Kultusministerium Unterstützungsangebote
bereitgestellt. Die Programme „Lesen macht stark“ und „Mathe macht stark“, die den Schulen
zugesandt werden, sollen so konzipiert sein, dass grundsätzlich Lehrer aller Fächer für die Lerneinheiten
eingesetzt werden. Dies bedeutet, dass sich die Schülerinnen und Schüler überwiegend eigenständig mit
den Materialien auseinandersetzen.

Voraussetzung für die Anmeldung Ihrer Kinder

Die Lehrkräfte bestätigen mir, dass Ihr Kind im Fernlernunterricht
kaum erfolgreich lernen konnte bzw. eine Vorphase vor dem regulär am 14. September beginnenden
Unterricht für Ihr Kind sinnvoll ist. Schüler, die Aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppen den
Präsenzunterricht der letzten Wochen nicht besucht haben, nehmen an diesem Programm nicht teil.

Voraussetzung für die Durchführung am Progymnasium Bad Buchau

Weil für Lehrkräfte diese Tätigkeit freiwillig ist und viele Lehrkräfte vor Bekanntgabe des Termins bereits Urlaub gebucht haben, müsste Ihr
Kind dieses Förderprogramm unter Umständen an einer anderen Schule in der Umgebung wahrnehmen,
mit der wir kooperieren, damit auch altersspezifische Gruppen in einer sinnvollen Größe gebildet werden
können. Es besteht also kein Anspruch darauf, dass dieses Förderprogramm in den Räumen des Progymnasiums
Bad Buchau durch Lehrer und Lehrerinnen der Schule angeboten wird. Die Koordinierung des Programms
wird durch das Regierungspräsidium Tübingen und das Staatliche Schulamt Biberach vorgenommen.
Weil die Zeit der Organisation drängt – die Rückmeldung an das Regierungspräsidium bzgl. Anzahl der Lernenden
und Lehrenden muss dort am 20. Juli vorliegen –, bitte ich Sie, mir per Mail Ihre verbindliche Anmeldung
bis Mittwoch, 15. Juli 2020, 12.00 Uhr zukommen zu lassen (mhoffmann@pgbadbuchau.de) und
die Klassenlehrkraft in Cc. zu setzen, damit diese gleich mit mir Rücksprache halten kann.

Die gesammelten Rückmeldungen werden dann von der Schulleitung bis zum 20.07. an das Regierungspräsidium weiter geleitet. Das Regierungspräsidium meldet ab 22.07. zurück, an welchen Standorten schul- bzw. schulartübergreifende Gruppen gebildet werden.

Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund,
SD Dr. Matthias Hoffmann

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