Schulinfo Nr. 16

Anpassung der Absonderungsregelung und Auswirkung auf die Schulen / Anpassung schulinter- ner Regelungen, gültig ab 05.05. 2022

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, liebes Kollegium,

mit Datum vom 03. Mai 2022 wurde die Corona-Verordnung „Absonderung“ geändert. Die Änderungen haben Auswirkungen auf den Schulbetrieb und werden durch Anpassung der Corona-Verordnung „Schule“ ab dem 04. Mai wirksam.

  • Absonderung bei positivem Corona-Virus-Test
    Positiv auf das Corona-Virus getestete Personen müssen sich weiterhin sofort nach Kenntnis des positiven PCR- oder Schnelltestergebnisses in Absonderung begeben. Künftig beträgt die Isolation für diese Personen im Regelfall nur noch fünf Tage. Nach diesem Zeitraum endet die Isolation, so- fern die Betroffenen mindestens 48 Stunden keine Krankheitssymptome (z. B. Husten oder Fieber) haben. Treten weitere Krankheitssymptome auf, muss die Isolation fortgesetzt werden. Sie endet dann spätestens (wie bisher) nach zehn Tagen. Ein negativer Test ist nicht mehr nötig, um die Isolation zu beenden.
  • Absonderung als Kontaktperson
    Für Personen, die engen Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten, insbesondere Haushaltsangehörige, besteht nun unabhängig von ihrem Impf- und Immunstatus keine Absonderungspflicht mehr. Es wird diesen Personen aber empfohlen, für einen Zeitraum von zehn Tagen nach dem letzten Kontakt zur positiv getesteten Person, Kontakte zu anderen Personen zu reduzieren und die all-gemeinen Schutzmaßnahmen einzuhalten.
    Dies bedeutet, dass z.B. eine Schülerin bzw. ein Schüler oder eine Lehrkraft, in deren häuslichen Umfeld eine Infektion mit dem Corona-Virus aufgetreten ist, sich nicht mehr in Absonderung begeben muss, sondern regulär am Schulbetrieb teilnehmen kann.
  • Anpassung schulinterner Regelungen und daraus folgende Konsequenzen
    Ab dem 05.05. 2022 entfällt die Vorgabe zur Kohortierung der Klassen in den vorgegebenen Sektoren, d.h. die Schülerinnen und Schüler können sich vor dem Unterricht und in den Pausen frei auf dem Schulhof bewegen. Als Konsequenz zieht dies nach sich, dass nun aber auch wieder die ursprünglichen Regelungen der Schulordnung gelten. An dieser Stelle möchte ich auf die wichtigsten Punkte eingehen:
    Die Spielekisten der einzelnen Klassen können vorerst noch genutzt werden. Im Laufe der kommenden zwei Wochen wird die „Aktive Pause“ (Klasse 7) neu organisiert. Alle Ballspiele sind ab sofort wieder ausschließlich auf dem dafür vorgesehenen Platz bei den Basketballkörben erlaubt. Unsere Hauswände und Fensterscheiben werden es uns danken.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch daran erinnern, dass das Schulgelände vor dem Zunftbrunnen endet. Der Zunftbrunnen und die Flächen vor dem Zunftheim gehören nicht mehr zum Pausenhof/Schulgelände.

Zur ersten Stunde darf das Schulgebäude mit dem ersten Klingeln betreten werden. Die Klassen warten dann vor dem Klassenzimmer oder Fachraum auf die Lehrkraft.

Beginnt der Unterricht zur zweiten Stunde darf das Schulgebäude zwei Minuten vor Unterrichtsbeginn betreten werden.

Mit dem ersten Klingeln nach den großen Pausen begeben sich die Schülerinnen und Schüler wieder in das Schulgebäude. Erfolgt der Unterricht nach der Pause in einem Fach- oder Unterrichtsraum müssen die Unterrichtsmaterialien schon in die große Pause mitgenommen werden.

Aufenthaltsraum im Nebengebäude: Vor Beginn der ersten Stunde und in Hohlstunden darf der Aufenthaltsraum genutzt werden. Es gelten die Verhaltensregeln, die dort ausgehängt sind. In der Mittagspause darf der Raum ebenfalls genutzt werden, dabei haben aber Schülerinnen und Schüler, die den Raum zur Nahrungsaufnahme nutzen möchten, Vorrang.

Toiletten: Die Vorgabe zur Einzelbenutzung der Toiletten entfällt. Alle Toiletten stehen den Schülerinnen und Schüler wieder zur Verfügung.

Aufsicht Klasse 10: In den großen Pausen unterstützt die Klasse 10 im Hauptgebäude und im Nebengebäude die Aufsicht. Sie kontrollieren zu Beginn, dass die Klassenraumtüren geschlossen sind und den geregelten Toilettenbetrieb. Generell sind die Toiletten nicht als Treffpunkte und Aufenthaltsräume während der Pausen gedacht.

  • Empfehlungen: Auch in der aktuellen Fassung der Corona-Verordnung Schule wird die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen, eine ausreichende Hygiene, das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) in geschlossenen Innenräumen und das regelmäßige Belüften von geschlossenen Räumen weiterhin generell empfohlen.
  • Zutrittsregelungen: Für die Teilnahme an Veranstaltungen und Elternabenden der Schule gelten keine Zugangsbeschränkungen mehr. Selbstverständlich gilt aber für absonderungspflichtige Personen ein Betretungsverbot.
    Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund,
    SD Dr. Matthias HoffmannDokument als PDF-Download: 16 Schulinformation SJ 21_22

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